Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Das BMF hat ein mehrseitiges Schreiben zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden veröffentlicht und zugleich den UStAE geändert. Damit reagiert es auf die Rechtsprechung des BFH und EuGH der letzten Jahre.
Das BMF folgt der Rechtsprechung und unterscheidet zwischen Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung sowie dem Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang.
Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung sind möglichst direkt den umsatzsteuerpflichtigen und den umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen zuzuordnen. Soweit sie den umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen zugeordnet werden können, ist ein Vorsteuerabzug möglich.
Bei [i]Sachgerechter Aufteilungsschlüsselden Leistungen für die Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt die Auftei...