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Umsatzsteuer | Keine rückwirkende Berichtigung einer Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis
Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung ist nicht möglich, wenn in der ursprünglichen Rechnung gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen worden war, weil der Rechnungsaussteller nicht von einer Umsatzsteuerbarkeit im Inland ausgegangen war. Eine Rechnung ohne inländischen Steuerausweis ist daher nicht rückwirkend berichtigungsfähig.
Die Klägerin war eine in Luxemburg gegründete Kapitalgesellschaft, deren Geschäftsleitung sich aber tatsächlich in Deutschland befand. Die Klägerin bezog im Jahr 2012 Eingangsleistungen, die vom Rechnungsaussteller als nicht steuerbar behandelt wurden; denn dieser ging davon aus, dass die Klägerin ihr Unternehmen in Luxemburg betrieb. Das Finanzamt behandelte die Klägerin nach einer Außenprüfung als inländisches Unternehmen und gelangte zur Steuerbarkeit. Daraufhin ert...