Aus Diavortrag, Kommentierung und Gesang bestehende Show eines Sängers und Bildjournalisten als umsatzsteuerrechtlich einheitliche
komplexe, nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG vollumfänglich steuersatzermäßigte Leistung
Leitsatz
1. Veranstaltet ein als Sänger und Bildjournalist tätiger diplomierter Opern- und Chansonsänger Shows, bei denen er zuvor
auf Reisen im In- und Ausland fotografisch aufgenomme Bilder präsentiert, die gezeigten Dias kommentiert und passend zu den
gezeigten Regionen Gesangsdarbietungen anbietet, ist umsatzsteuerrechtlich nicht von selbständigen Leistungsbestandteilen,
sondern von einer einheitlichen komplexen Leistung auszugehen, wenn die einzelnen Komponenten der Show, mithin Dia-Vortrag,
Erzählung und Gesang, durch ein Drehbuch aufeinander abgestimmt sind, in zeitlicher Hinsicht ineinander greifen und sich zu
einem untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang verbinden.
2. Diese einheitliche komplexe Leistung stellt insgesamt als künstlerisches Gesamtwerk eine „den Theatervorführungen und Konzerten
vergleichbare Darbietung eines ausübenden Künstlers” im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dar, wenn durch den dramaturgischen
Aufbau der Veranstaltungen, die auf Grundlage eines Drehbuchs ablaufen und deren Elemente detailliert aufeinander abgestimmt
sind, bestimmte Effekte beim Publikum ausgelöst werden. Insoweit ist es unerheblich, dass ein einzelner Bestandteil (die Dia-Show)
für sich betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterläge (Abgrenzung zur EuGH- und BFH-Rechtsprechung).
3. Eine Steuersatzermäßigung ist nicht insgesamt ausgeschlossen, wenn eine einheitliche komplexe Leistung aus verschiedenen
Leistungselementen besteht und zumindest ein Element isoliert betrachtet nicht der Steuersatzermäßigung unterläge.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAJ-24659
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.12.2021 - 5 K 5039/20
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