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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 1168/21

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; SGB IX § 2 Abs. 1; GG Art. 20; EStDV § 65 a.F.

Kindergeld wegen Behinderung ohne förmliche Bescheinigung der Behinderung durch einen Arzt oder Gutachter

Leitsatz

Die Feststellung einer Behinderung als Voraussetzung für die Bewilligung von Kindergeld für ein mehr als 25 Jahre altes Kind ist eine von der Behörde bzw. dem Gericht zu entscheidende Rechtsfrage. Das Vorliegen der in A 19.2 Abs. 1 Satz 1 KD-KG 2020 genannten Bescheinigung eines Arztes oder Gutachters war daher auch für Kindergeld für 2020 keine formelle Voraussetzung für die Feststellung der Behinderung durch die Behörde oder das Gericht.

Fundstelle(n):
AAAAJ-24650

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 09.06.2022 - 1 K 1168/21

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