Online-Nachricht - Freitag, 21.10.2022

Gesetzgebung | Debatte zu EU-Vorgaben für die Umwandlung von Unternehmen (Bundestag)

Der Bundestag hat am über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (BT-Drucks. 20/3822) in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die abendliche Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie 2019/2121 zur Änderung der EU-Richtlinie 2017/1132 „in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ von Unternehmen (Umwandlungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie 2017/1132 vom über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).

Außer der Richtlinienumsetzung, die mit diversen Folgeänderungen einhergeht, enthält der Entwurf laut Bundesregierung „Neuregelungen, mit denen das Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz beschleunigt werden soll, ohne die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beschneiden“.

Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend „unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen“. Weiter heißt es: „Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel (zusammen im Weiteren: grenzüberschreitende Umwandlungen) in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels.“

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NAAAJ-24582