Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung
Leitsatz
1. Die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft können nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht rückwirkend durch eine Neuverteilung des Gewinns geändert werden.
2. Stimmt die an einer Personengesellschaft beteiligte Kapitalgesellschaft einer rückwirkenden Neuverteilung des Gewinns zu, die ihre Gewinnbeteiligung zugunsten ihres gleichfalls an der Personengesellschaft beteiligten Gesellschafters einschränkt, so erlangt der Gesellschafter erst mit Abschluß der Vereinbarung einen als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigenden Vorteil.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 723 BAAAA-91555