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Finanzverwaltung ist ihrer Zeit weit voraus
Oftmals wird den Behörden vorgeworfen, dass sie mit der Bearbeitung von Anträgen, Erklärungen usw. weit hinterherhinken. Dass diese Kritik am Bearbeitungsstand jedoch nicht verallgemeinert werden darf, zeigt ein Schreiben des Finanzamts, das belegt, dass im Gegenteil das Amt seiner Zeit gelegentlich sogar weit voraus ist.
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.