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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 3 U 81/20

Gesetze: § 84 Abs 1 S 1 SGG; § 36a Abs 2 SGB I; § 157 SGB VII; § 159 Abs 1 S 1 SGB VII; § 39 Abs 1 GKG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Unzulässigkeit eines mit einfacher E-Mail eingelegten Widerspruchs wird nicht dadurch geheilt, dass die Widerspruchsbehörde über ihn in der Sache entscheidet.

2. Zur Gefahrtarifveranlagung sogenannter Bake-off- oder Backstationen.

3. Richtet sich die Klage sowohl gegen die Gefahrtarifveranlagung als auch gegen die daraus folgende Beitragsfestsetzung, steht einer Addition der Streitwerte die wirtschaftliche Identität beider Streitgegenstände entgegen (Abgrenzung gegen , juris).

Fundstelle(n):
VAAAJ-24267

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 27.04.2022 - L 3 U 81/20

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