Vor Einführung eines effektiven Entlassmanagements im Jahr 2015 war es einem Vertragsarzt ohne
Verletzung des Verbots der vertragsärztlichen Parallelbehandlung möglich, Arzneimittel für einen im
Verordnungszeitpunkt stationär behandelten Versicherten zu verordnen, wenn damit die ambulante
Anschlussversorgung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gesichert werden sollte. Dass die Verordnung
mit dieser Zweckrichtung vorgenommen wird, muss der Vertragsarzt aber dokumentieren.
Fundstelle(n): WAAAJ-24258
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 02.02.2022 - L 3 KA 36/19
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.