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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AL 69/18

Gesetze: § 165 Abs 1 S 1 SGB III; § 165 Abs 1 S 2 SGB III

Die Klägerin war in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2015 bei dem unter der Zusatzbezeichnung L auftretenden Bauunternehmer (Trockenbau) M J G (G) als Sekretärin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde mit Aufhebungsvertrag vom 20. Januar 2016 zum 31. Dezember 2015 beendet. Die Klägerin ging für die Zeit ab 1. Januar 2016 ein Arbeitsverhältnis mit der L B C GmbH (LBC), vertreten durch den in W (Polen) ansässigen Geschäftsführer L K (K), ein (Arbeitsvertrag vom 20. Januar 2016). Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich zum 29. Februar 2016 aufgehoben (Aufhebungsvertrag vom 23. Februar 2016). Die LBC ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 2015 errichtete und seit dem 12. Januar 2016 im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit Geschäftsadresse in der M Chaussee in B, die Baulogistik, Hoch- und Tiefbau, Innenausbau, Straßenausbauarbeiten, Elektroarbeiten, Klempnerarbeiten sowie den Kauf und die Vermietung von Gebäuden sowie Containern (Wohncontainer) zum Gegenstand hat. Vom 1. März 2016 bis 15. April 2016 war die Klägerin erneut bei G beschäftigt, dessen Betrieb nach Auskunft aus dem Gewerberegister zum 31. März 2016 eingestellt wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. Mai 2016 - 36g IN 2382/16 - wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des G eröffnet.

Fundstelle(n):
TAAAJ-24246

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 05.05.2021 - L 18 AL 69/18

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