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Steuerberatung; | Zulassung eines Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH als Rechtsanwalt
Ist die Tätigkeit eines Gesellschafters und einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH dadurch gekennzeichnet, daß er selbst Steuerberater ist, daß alle weiteren Gesellschafter Steuerberater und je einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind und daß der Gesellschaftsvertrag die Verantwortlichkeit des betreffenden Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe u.a. des Steuerberatungsgesetzes und der einschlägigen Richtlinien festsetzt, so ist dies keine gem. § 7 Nr.8 BRAO mit dem Anwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit. Aus § 50 Abs.2 StBerG in der seit 1975 geltenden Fassung ergibt sich, daß der Gesetzgeber es nicht grundsätzlich mit dem Berufsbild des Rechtsanwalts für unvereinbar hält, daß ein Rechtsanwalt Gesellschafter und Organ einer Steuerberatungsgesellschaft ist. Da die mit der Leitung der G...