Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Direktanspruch in der Umsatzsteuer
; HUMDA Magyar Auto-Motorsport Fejlesztesi Ügynökseg Zrt.
Der EuGH musste in einem ungarischen Verfahren zu der Frage Stellung nehmen, ob dem Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos gezahlten Mehrwertsteuer durch den Mitgliedstaat verweigert werden kann.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist im Licht der Grundsätze der Effektivität und der Neutralität der Mehrwertsteuer dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der ein Steuerpflichtiger, dem ein anderer Steuerpflichtiger eine Dienstleistung erbracht hat, die Erstattung der Mehrwertsteuer, die dieser Dienstleistungserbringer ihm zu Unrecht in Rechnung gestellt und an den Fiskus abgeführt hat, nicht unmittelbar von der Steuerverwaltung verlangen kann, obwohl die Wiedererlangung des fraglichen Betrags vom Dienstleistungserbringer unmöglich oder übermäßig schwierig ist, weil über diesen ein Liquidationsverfahren eröffnet wurde, und obwohl diesen beiden Steuerpflichtigen weder Betrug noch Missbrauch vorgeworfen werden kann, so dass für den betreffenden Mitgliedstaat keine Gefahr eines Steuerausfalls besteht.
2. Art. 183 der Richtlinie 2006/112 ist im Licht des Grundsatzes der Neu...