Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5EStG § 12 Nr. 1
Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen Werbungskosten-Pauschsätze
Leitsatz
Ein Schauspieler kann die Anwendung bestehender Pauschalierungsregelungen bezüglich seiner Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auch dann verlangen, wenn er zunächst den Abzug einzelner Aufwendungen begehrt hat, die insgesamt niedriger waren als die Summe der sich ergebenden Pauschalen.
2. Auch bei Steuerpflichtigen, die erst im Zeitpunkt der Eheschließung einen doppelten Haushalt einrichten, kann die Unterhaltung dieses doppelten Haushalts beruflich veranlaßt sein. Eine doppelte Haushaltsführung setzt regelmäßig eine gemeinsame Familienwohnung voraus (Anschluß an die Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 455 BAAAA-91516
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