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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus Kosten für Personalabbau
Der Unternehmer kann die Vorsteuer aus Kosten abziehen, die er für den Personalabbau aufwendet, damit die unkündbar angestellten Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz finden. Denn für diese Kosten besteht ein vorrangiges Unternehmensinteresse, nämlich der Personalabbau. Dieses Interesse überwiegt den Vorteil, der sich für die Arbeitnehmer an der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses ergibt.
Die [i]Outplacement-Aufwand für die unkündbaren und unbefristet angestellten ArbeitnehmerKlägerin war eine AG, die Organträgerin war. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage war die AG gezwungen, den Personalaufwand zu reduzieren. Allerdings waren die meisten Arbeitnehmer unkündbar, oder es waren betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Tarifverträgen ausgeschlossen. Daher bedurfte die AG der Zustimmung ihrer Mitarbeiter zur Aufhebung der Arbeitsverträge. Sie beauftragte mehrere...