Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Donnerstag, 03.11.2022

Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für ein studierendes Kind als außergewöhnliche Belastungen sind negative Einkünfte des Kindes aus nichtselbständiger Arbeit nicht mit den BAFöG-Leistungen zu verrechnen. Vielmehr mindern die BAFöG-Leistungen in voller Höhe die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen.

Hintergrund: Ein Steuerpflichtiger kann Unterhaltsaufwendungen für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 9.984 € (im Streitjahr 2017 waren es 8.820 €). Der Höchstbetrag erhöht sich noch um bestimmte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings mindern sich die abziehbaren Unterhaltsaufwendungen zum einen um mögliche Einkünfte und Bezüge des Kindes, soweit die Einkünfte...