Keine steuerliche Anerkennung der Bestellung eines zeitlich befristeten Nießbrauchs an einem
langfristig an eine elterliche GmbH vermieteten
Grundstücks durch Eltern zugunsten ihrer bei Nießbrauchsbestellung noch minderjährigen Kinder
Leitsatz
1. Bestellen die Eltern ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich befristet einen Nießbrauch an einem Grundstück,
das langfristig bis zur Beendigung des Nießbrauchs an eine von den Eltern beherrschte GmbH vermietet ist, so ist diese Nießbrauchsbestellung
unter Berücksichtigung sowohl früherer als auch neuerer BFH-Rechtsprechung steuerrechtlich nicht anzuerkennen; insoweit kann
die von den Eltern beherrschte GmbH nicht wie eine fremde dritte Person mit von den Eltern unabhängiger Willensbildung angesehen
werden.
2. Die zeitlich befristete Übertragung eines zeitlich identisch unkündbaren Mietvertrages zwischen Eltern und GmbH auf die
minderjährigen Kinder erscheint unwirtschaftlich, umständlich, gekünstelt sowie über-flüssig und erweist sich lediglich als
formale Maßnahme zur Steuerersparnis (Ausnutzung der Grundfreibeträge der Kinder sowie des Progressionsgefälles zwischen Eltern
und Kindern).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 19 ErbStB 2022 S. 359 Nr. 12 ErbStB 2022 S. 359 Nr. 12 GStB 2023 S. 129 Nr. 4 GmbH-StB 2023 S. 19 Nr. 1 GmbH-StB 2023 S. 19 Nr. 1 YAAAJ-24039
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.03.2022 - 16 K 4112/20
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