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WPK | Zulässigkeit der Abschlussprüfung einer 100%igen Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Russland
Aus dem Berufsstand erhielt die WPK die folgende Frage: „Wir haben eine Anfrage von einer GmbH erhalten, die eine gesetzliche Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 benötigt. Der bisherige Abschlussprüfer hat das Mandat niedergelegt. Die GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Russland. Diese wiederum gehört nach Auskünften der GmbH zu 25 % dem russischen Staat und zu 75 % privaten Investoren. Dürfen wir vor dem Hintergrund der aktuellen Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine einen entsprechenden Auftrag annehmen? Wenn nicht: Wie soll das Unternehmen seiner Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses sonst nachkommen?“ Zu dieser Frage äußerte sich die WPK wie folgt: Gestützt auf Art. 5n ...