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Umsatzsteuer; | umsatzsteuerlicher Besteuerungsgegenstand (§ 1 UStG)
Besteuerungsgegenstand ist umsatzsteuerrechtlich grds. die ausgeführte einzelne Leistung des Unternehmers. Nach dem wird sie bestimmt durch die Art ihrer Ausführung (Lieferung oder sonstige Leistung), den Gegenstand, auf den die Ausführung gerichtet ist, durch die Beteiligten (Leistender, Leistungsempfänger) und durch ihre Entgeltlichkeit (i.S. einer Entgeltserwartung - nicht aber durch den Umfang der Bemessungsgrundlage). Eine ,,Bündelung'' ist umsatzsteuerrechtlich nur von Leistungen desselben Unternehmers und nur nach den Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung und von Haupt- und Nebenleistung zulässig.