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NWB Nr. 42 vom

Auswirkungen von Krisen auf die erbschaftsteuerliche Begünstigung und die Wohlverhaltensregelungen

Justus Dedden und Daniel Denker

Aufgrund der Corona-Krise und der Energiekrise wird befürchtet, dass bereits übertragene Unternehmen durch den Wegfall von Arbeitsplätzen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld oder eine gezwungene Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs (Insolvenz) sowohl die Lohnsummenregelung als auch die Behaltensfrist nicht werden erfüllen können. Der Verstoß würde einen (anteiligen) Wegfall der Verschonung bedeuten. Die stark gestiegenen Energiepreise verstärken die Risiken in diesem Bereich. Dabei spielen insbesondere die Lohnsummenregelung i. S. des § 13a Abs. 3 ErbStG, die Behaltensfrist i. S. des § 13a Abs. 6 ErbStG, Geldeinlagen und Zahlungsaufschübe sowie die Prüfung des 90 %-Tests i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG eine wichtige Rolle.

Problemstellung

[i]Politische Maßnahme zur Sicherung der Unternehmensnachfolgegestaltung fehlenBislang wurden seitens der Politik – bis auf Billigkeitsmaßnahmen bezüglich der Lohnsummenregelung – keine Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hinsichtlich der Erbschaftsteuer getroffen. Deshalb könnten Unternehmen, die unter Anwendung der Regel- oder Optionsverschonung übertragen wurden, nachträglich mit Erbschaftsteuer belastet werden. Der Gesetzgeber sollte sich daher mit steuerlichen Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge befassen bzw. entspreche...

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