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WEG | Verschiebung der Regelungen zum zertifizierten Verwalter
[i] BMJ, Mitteilung v. 28.9.2022 Der Bundestag hat am die Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den beschlossen. Die entsprechende Änderung von § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG ist in Art. 7 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens [i]Hofele, NWB 46/2021 S. 3387v. über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens enthalten. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Hinweise aus der Praxis, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung zu rechnen sei und es nicht möglich erscheine, alle Verwalterinnen und Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum