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Steuerrecht | Bewertung der Einlage einer wesentlichen Beteiligung
Die Einlage einer wesentlichen Beteiligung i. S. von § 17 EStG ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten werden durch vor der Einlage erfolgte Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. von § 27 KStG bzw. aus dem früheren EK 04 gemindert und führen damit zu einem niedrigeren Einlagewert. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige zur Zeit der Ausschüttungen noch nicht wesentlich, sondern nur unterhalb der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG beteiligt war.
Kommt [i]Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto waren höher als der Einlagewert es nach der Einlage zu weiteren Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, die höher sind als der – geminderte – Einlagewert, ist der übersteigende Betrag als gewerbliche Einkünfte zu erfassen. Dies ergibt sich aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, der im betrieblichen Bereich analog anwendbar ist und der sich als B...