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Ein bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheid kann nach dem Erlass einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes noch geändert werden
Vertrauensschutzregelung gemäß § 163 AO durch eine verwaltungsrechtliche Übergangsregelung zur BFH-Rechtsprechung, nach der Grundlagenbescheide ressortfremder Behörden, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur bewirken, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist für die betroffene Steuer erlassen worden sind ( BStBl I 2014, 159)? Ist zumindest in Abschn. 4.21.5 Abs. 2 Satz 4 UStAE ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden? Ist ein nach der Schaffung des Vertrauenstatbestandes ergangener Steuerbescheid einer bereits zuvor vorliegenden Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand, gleichzustellen, wenn der Nachprüfungsvorbehalt im Zeitpunkt der Schaffung der Vertrauensschutzregelung noch bestand?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().