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Arbeitshilfe - Stand: 11.10.2022

Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden?

Können Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit später entstandenen Steuerschulden verrechnet werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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