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Einstellung eines Geschäftsbetriebes, der aus einer Insolvenzmasse herausgelöst wurde, führt nicht zu negativen Einkünften der Masse?
Sind die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs. 2 InsO zuvor durch den Insolvenzverwalter freigegeben worden war und der Insolvenzschuldner danach die Betriebsaufgabe bewirkt, für Zwecke der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ausschließlich dem freigegebenen Vermögensbereich zuzuordnen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().