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In der Abfüllung von in Tanks bezogenem Compound in Flaschen liegt eine Herstellung von Alkopops im Sinne von § 1 Abs. 2 AlkopopStG?
Kann zur Begründung eines Bescheids über Alkopopsteuer sowohl auf die Einfuhr als auch hilfsweise auf den Übergang in den freien Verkehr oder den Verbrauch abgestellt werden mit der Folge, dass beide Tatbestände Bestandteil der im Einspruchsverfahren erneut zu überprüfenden Sache werden? Liegt in der Abfüllung von in Tanks bezogenem Compound in Flaschen eine Herstellung von Alkopops im Sinne von § 1 Abs. 2 AlkopopStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().