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Arbeitshilfe - Stand: 11.10.2022

Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG bei Vergütung ambulanter Hilfen ausschließlich aus dem persönlichen Budget i.S.d. § 29 SGB IX?

Zur Steuerbefreiung von Pflegeleistungen nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG 2013

Erbringt ein Unternehmen ausschließlich Leistungen (ambulante Hilfen), welche von Klienten im Rahmen ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG 2013?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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