Gesetzgebung | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs (hib)
Der sog. Spitzenausgleich zur Entlastung energieintensiver Betriebe soll um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs (BT-Drucks. 20/3872) vor.
Der Entwurf sieht folgende Maßnahmen vor:
Angesichts der hohen Preise sollen die rund 9.000 energieintensiven Unternehmen um rund 1,7 Mrd. € entlastet werden. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen nach den Vorgaben des Entwurfs Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren. In dem Gesetzentwurf heißt es, durch die Verlängerung werde die Energiepreissteigerung gedämpft, einer weiter zunehmenden Inflation entgegengewirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver und im internationalen Wettbewerb befindlicher Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland weiterhin gewährleistet.
Auf einen konkreten Wert zur Erreichung des Ziels zur Reduzierung der Energieintensität des produzierenden Gewerbes soll für das Jahr 2023 verzichtet werden. Es habe in früheren Jahren eine deutliche Übererfüllung des Zielwerts gegeben. Jetzt sei davon auszugehen, dass die Wirtschaft in emissionsarme Techniken und Energieeffizienz investiert habe.
Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die Steuerbegünstigung für den sog. Hafendiesel abzuschaffen. Diese Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse zum Güterumschlag in Seehäfen sei im Jahr 2006 aufgenommen worden, um die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Seehäfen gegenüber anderen europäischen Seehäfen möglichst zu verbessern. Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das angestrebte Ziel der Subvention nicht erreicht worden sei. Daher solle die Steuerermäßigung zum auslaufen.
Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 527/2022 (RD)
Fundstelle(n):
AAAAJ-23626