Zwangsvollstreckung | Pfändungsfreigrenzen-Rechner und Pfändungstabellen-Generator (Justizministerium NRW)
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat u.a. einen Pfändungsfreigrenzen-Rechner veröffentlicht, mit dem die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens ermittelt werden kann.
Hintergrund: Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1.7. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angepasst (s. hierzu zuletzt unsere Online-Nachricht v. 1.8.2022).
Hierzu führt das Justizministerium NRW weiter aus:
Neben der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen können sich Nutzer mit dem Pfändungstabellen-Generator auf ihre Bedürfnisse angepasste Pfändungstabellen nach § 850c ZPO erstellen lassen. Dabei besteht die Möglichkeit, nicht nur zwischen alten und aktuellen Freigrenzen zu wählen, sondern den Umfang der Tabelle selbst zu beeinflussen.
Die Tabelle wird im HTML-Format ausgegeben. Ein Download als PDF-Datei ist ebenfalls möglich.
Der Pfändungsfreigrenzen-Rechner und der Pfändungstabellen-Generator sind auf der Homepage der Justiz des Landes NRW veröffentlicht.
Quelle: Justizministerium des Landes NRW online (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-23554