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Bundeskabinett beschließt temporäre Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht
[i]Kabinett beschließt FormulierungshilfeDas Bundeskabinett hat am die vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegte Formulierungshilfe zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem dritten Entlastungspaket, das dazu beitragen soll, die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für Menschen und Wirtschaft abzumildern, beschlossen (vgl. dazu BMJ, PM v. 5.10.2022). Die Formulierungshilfe findet Aufnahme im Gesetzentwurf zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (BT-Drucks. 20/2730). Der Entwurf wird zur Beschleunigung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen als Formulierungshilfe vorgelegt und nun dem Deutschen Bundestag übermittelt. Das BMJ kündigt an, die Regelungen in ein neues Gesetz einzufügen, das aus dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) hervorgehen soll.
Umbenennung des COVInsAG
[i]Neue Bezeichnung steht auch für weitere InhalteDas COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Gesetz v. , BGBl 2020 I S. 569, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. , BGBl 2021 I S. 237) erhält die Bezeichnung „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz [i]Zum COVInsAG Pape, NWB 46/...