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BFH | Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann.
Im Streitfall geht es um die Frage, wann einem beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Dividenden aus seiner Gesellschaft zugeflossen sind. Die Besonderheit des Falls bestand darin, dass die Kapitalgesellschaft eine solche nach kroatischem Recht war. Der BFH musste also aufklären, welche Beschlüsse mit welchem Inhalt nach kroatischem Recht gefasst wurden. Die Vorinstanz bediente sich dazu eines Sachverständigengutachtens (