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NWB Nr. 41 vom Seite 2877

Der arbeitnehmerähnliche Selbständige – eine in der Praxis nicht immer bekannte Rechtsfigur

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2921In der Beratungspraxis wird in einem häufig einzigen Schritt in Bezug auf den Umgang mit selbständig Tätigen in fremden Arbeitsorganisationen die Scheinselbständigkeit diskutiert, welche insbesondere aufgrund jüngerer BSG-Rechtsprechung wohl als Regelfall anzunehmen sein wird. Liegt hingegen eine selbständige Tätigkeit vor, droht dennoch bezüglich der Nichtrentenversicherungspflicht ein Pyrrhussieg. Denn nicht selten erfolgt trotz Anerkennung der Selbständigkeit doch die „Bekanntgabe“ der Rentenversicherungspflicht als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger.

Rechtsfigur des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen

[i]Bestimmte Berufsgruppen und andere „Personen“Neben den in § 2 Satz 1 Nr. 1–8 SGB VI genannten Gruppen von Selbständigen nennt § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Personen, die sog. arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft.

Ein Auftragnehmer kann daher zum Personenkreis der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen zählen u...

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