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Steuerberaterhaftung bei sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten und die konsolidierte Schadensbetrachtung
Das OLG Hamm entschied in einem Berufungsverfahren zu den Nebenpflichten, die ein Steuerberater zu erfüllen hat, wenn er für seine Mandantschaft die Lohnbuchführung übernimmt (, NWB UAAAJ-16458). Es handelt sich dabei um eine Standardtätigkeit für Steuerberater, die gleichzeitig sehr häufig mit Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht verbunden ist. Nach Ansicht des OLG Hamm darf ein Steuerberater in sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht beraten. Warum er dennoch haften muss, wenn sozialversicherungsrechtliche Fragen falsch beantwortet werden, zeigt die folgende Analyse des Urteils auf. Dabei wird auch die vom BGH erst kürzlich wieder eingeengte Betrachtung der Schadenskonsolidierung aufgegriffen.
Sachverhalt
Eine Steuerberaterin hatte für eine neu gegründete GmbH die Lohnbuchführung übernommen. Dabei wurden die drei jeweils zu 1/3 beteiligten GmbH-Geschäftsführer als sozialversicherungsfrei beschäftigt eingeordnet. Folglich wurden für einige Jahre keine Sozialversicherungsbeiträge für die drei Gesellschafter-Geschäftsführer abgeführt. Da alle drei Geschäftsführer privat krankenversichert waren, erfolgten sowoh...