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Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?
Ob Photovoltaikanlagen, die ein Stpfl. auf mehreren – nicht benachbarten – Grundstücken betreibt, ertragsteuerrechtlich als unselbständige Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebs oder aber als begünstigt nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG veräußerbare Teilbetriebe anzusehen sind, ist nach den hierfür geltenden herkömmlichen Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beurteilen (Bezug: § 15 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG; § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 7 Satz 1 GewStG; § 1 Abs. 1a UStG).
Nach der Rechtsprechung des BFH erfordert die Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs bei mehreren gewerblichen Tätigkeiten eines Stpfl. deren vollkommene Eigenständigkeit. Eine Verbindung darf im Wesentlichen nur in der Person des Stpfl. bestehen, dieser muss die Betriebe nebeneinander am Wirtschaftsleben tei...