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StuB 19/2022 S. 758

Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Der Bundestag hat am das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/3590) beschlossen. Mit dem Gesetz soll neben der Umsetzung der EU-Alkoholstrukturrichtlinie auch die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden.

Hintergrund: Mit dem Gesetz sollen die EU-Systemrichtlinie sowie die EU-Alkoholstrukturrichtlinie umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen im Biersteuergesetz und in der Biersteuerverordnung verschiedene Änderungen vorgenommen werden, für die nach Angaben der Bundesregierung ein rechtlicher oder praktischer Handlungsbedarf besteht. Diese Änderungen würde...

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