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Grunderwerbsteuer | Wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
Ob die Qualifikation einzelner Flurstücke als Bauland einer gemeinsamen Zweckbestimmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegensteht, ist im Einzelfall zu entscheiden (Bezug: § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG; § 2 Abs. 1 Satz 4, § 69 BewG).
Die BFH-Rechtsprechung hat bereits geklärt, unter welchen grundlegenden Voraussetzungen eine wirtschaftliche Einheit i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG vorliegt. Danach kann die Baulandqualifikation oder ihr Fehlen dem Grunde nach als – wesentliches – Kriterium für die Zusammenfassung von Flurstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG herangezogen werden. Mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke desselben Eigentümers können die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit aufweisen, etwa weil sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen und natürlichS. 758 oder durch beso...