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IWB Nr. 19 vom

Mehrwertsteuerliche Fallstricke bei grenzüberschreitenden Projekten im Anlagenbau - Teil 2

Atanas Mateev

Eine Registrierungspflicht im EU-Ausland kann sich aufgrund eines Eingangs- oder aufgrund eines Ausgangsumsatzes ergeben.

I. Ausgangsleistungen

Entsteht die Anlage bereits beim Leistenden und wird diese an einen Unternehmer im EU-Ausland grenzüberschreitend transportiert, so handelt es sich beim Leistenden um eine innergemeinschaftliche Lieferung. Damit der Leistende steuerfrei abrechnen kann, benötigt er eine gültige ausländische Mehrwertsteueridentifikationsnummer (USt-ID), die ihm vom Kunden mitgeteilt wird.

Sofern die Anlage erst beim Kunden betriebsfertig entsteht, ist der Umsatz i. d. R. im Projektland zu besteuern. Hierzu muss man die Art der erbrachten Leistung sowie den korrekten Steuerschuldner definieren.

Je nach Mitgliedstaat wird die Frage, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, nach unterschiedlichen Kriterien beantwortet. Erfolgt die Beurteilung nach qualitativen Merkmalen, gilt es stets aus Empfängersicht zu entscheiden, welche Art der Leistung gewünscht wird. Etwas anderes gilt, wenn die Beurteilung nach quantitativen Merkmalen erfolgen soll. In diesem Fall wird nach einem f...

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