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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug einer Holding bei Sacheinlagen in Tochtergesellschaft
Eine Holding, deren Tochtergesellschaften umsatzsteuerfreie Umsätze ausführen, hat keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen, die sie als Gesellschafterbeitrag an die Tochtergesellschaften weiterleitet. Dies gilt auch dann, wenn die Holding umsatzsteuerpflichtige Geschäftsführungsleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften erbringt, für die die Eingangsleistungen aber nicht verwendet werden.
Der EuGH musste über folgenden Sachverhalt entscheiden: Eine Holding war an mehreren Tochtergesellschaften beteiligt, die umsatzsteuerfreie Umsätze aus Grundstücksverkäufen tätigten; eine umsatzsteuerliche Organschaft bestand nicht. Die Holding verpflichtete sich gesellschaftsvertraglich, unentgeltliche Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften zu erbringen. Hierzu bezog sie u. a. Architekte...