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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 347/20

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von 16.271,50 € an Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung. Die Beklagte begehrt dieselbe Summe als Erstattungsforderung im Wege der Hilfswiderklage.

Fundstelle(n):
OAAAJ-23202

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.05.2022 - L 5 KR 347/20

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