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FG Niedersächsisches 29.03.1990 VI 303/86
Körperschaftsteuer; | Vorstandsvergütungen als abziehbarer Aufwand (§ 10 Nr.3 KStG)
§ 10 Nr.3 KStG setzt voraus, daß das entsprechende Gremium ,,mit der Überwachung ... beauftragt'' ist. Eine solche Zuweisung von Überwachungsbefugnissen an den Kl., einen rechtsfähigen Verein kraft Verleihung, ist weder aus dessen Satzung noch sonstigen Unterlagen noch indirekt daraus ersichtlich, daß der dem Kl. wegen Delegation verbliebene Aufgabenbereich unwesentlich ist, er mithin de facto nur eine Überwachungstätigkeit ausübt (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. - VI 303/86).