Gesetze: GewStG § 28GewStG § 30StAnpG § 16 Abs. 2 Nr. 3AO 1977 § 12 Satz 2 Nr. 8
Zur Frage der Sechsmonatsfrist in § 12 Satz 2 Nr. 8 AO für Zwecke der Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags nach § 28 oder § 30 GewStG
Leitsatz
1. Für eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages nach § 28 GewStG oder bei einer mehrgemeindlichen Betriebstätte nach § 30 GewStG sind Bauausführungen nur dann als Betriebstätte anzusehen, wenn sie im Gebiet der einzelnen Gemeinde länger als sechs Monate dauern (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO 1977, früher § 16 Abs. 2 Nr. 3 StAnpG).
2. Witterungsbedingte oder bautechnisch bedingte Unterbrechungen von kürzerer Dauer berühren den Fortgang der Sechsmonatsfrist nicht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 479 SAAAA-91425
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