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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 1417/19

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung im Schenkungsteuerrecht

Leitsatz

1. Werden zwei Grundstücksübertragungen in einer einheitlichen Vertragsurkunde eines Schenkungsvertrags niedergelegt, so sprechen die Vereinbarung der Vertragsparteien zur Eintragung der Rechtsänderung ausdrücklich "ohne Zwischeneintragung" und zwei getrennte Regelungen zu Herauszahlungspflichten des jeweils Bedachten für eine Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten.

2. Auch die zeitliche Nähe eines derartigen Schenkungsvertrags zwischen einem Elternteil der zuerst bedachten Person kurz (im Streitfall: nur sechs Tage) nach der Eheschließung des Kindes als der zuerst bedachten Person indiziert, dass der Elternteil allein sein Kind beschenken wollte, um so die Rechtswirkungen des § 1374 Abs. 2 BGB auszulösen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAJ-23149

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 17.12.2020 - 4 K 1417/19

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