Die Rechtsprechung zu den sogenannten "organschaftsähnlichen Verhältnissen" bei der Umsatzsteuer wird aufgegeben
Leitsatz
1. Eine Personengesellschaft des Handelsrechts kann nicht i.S. des § 2 Abs. 2 UStG unselbständig sein. An der vom Reichsfinanzhof begründeten (Urteil vom V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und vom Bundesfinanzhof übernommenen (Urteile vom V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) Rechtsprechung zu den sog "organschaftsähnlichen Verhältnissen" wird nicht festgehalten.
2. Eine Kommanditgesellschaft kann auch dann nicht unselbständig i.S. von § 2 Abs. 2 UStG sein, wenn ihr persönlich haftender Gesellschafter eine juristische Person ist, die den einzigen Kommanditisten der Kommanditgesellschaft zum alleinigen Gesellschafter hat.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 362 UAAAA-91407
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