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BFH Urteil v. - V R 101/78 BStBl 1979 II S. 362

Gesetze: UStG 1967 § 2 Abs. 2

Die Rechtsprechung zu den sogenannten "organschaftsähnlichen Verhältnissen" bei der Umsatzsteuer wird aufgegeben

Leitsatz

1. Eine Personengesellschaft des Handelsrechts kann nicht i.S. des § 2 Abs. 2 UStG unselbständig sein. An der vom Reichsfinanzhof begründeten (Urteil vom V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und vom Bundesfinanzhof übernommenen (Urteile vom V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) Rechtsprechung zu den sog "organschaftsähnlichen Verhältnissen" wird nicht festgehalten.

2. Eine Kommanditgesellschaft kann auch dann nicht unselbständig i.S. von § 2 Abs. 2 UStG sein, wenn ihr persönlich haftender Gesellschafter eine juristische Person ist, die den einzigen Kommanditisten der Kommanditgesellschaft zum alleinigen Gesellschafter hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 362
UAAAA-91407

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 08.02.1979 - V R 101/78

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