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Corona-Soforthilfen | Rechtswidrige Rückforderungen durch das Land NRW
Die (teilweise) Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig.
Das Gericht hat in insgesamt sechs von über 400 Verfahren den Klagen von Soloselbständigen und Kleinunternehmern stattgegeben, die sich gegen die Rückforderung pauschaler Zuwendungen i. H. von 9.000 € aus dem Förderprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ gewendet haben. Zu Unrecht sei das Land davon ausgegangen, dass die Bewilligungen im Frühjahr 2020 unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Entscheidung standen. Die an die Hilfeempfänger gerichteten Bewilligungsbescheide enthielten weder ausdrücklich noch indirekt einen solchen Vorbehalt. Auch aus den sonstigen zum Bewilligungszeitpunkt verfügbaren Informationen hätten die Hilfeempfänger nicht de...