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GmbH | Feststellung eines Gesellschafterbeschlusses
Die Befugnis zur Feststellung des Zustandekommens eines Beschlusses der Gesellschafter kann durch Mehrheitsbeschluss dem Leiter der Gesellschafterversammlung oder einem Gesellschafter zugewiesen werden.
Die Beantwortung der Frage, ob einem Gesellschafter/Versammlungsleiter durch einfachen Gesellschafterbeschluss die Beschlussfeststellungskompetenz zugewiesen werden kann, ist umstritten. Nach Ansicht des Senats hat der Versammlungsleiter schon aufgrund seiner Funktion die Kompetenz, den Beschluss festzustellen. [i]Bosse, NWB 29/2019 S. 2141Dessen Beschlussfeststellung hat zunächst nur deklaratorische Bedeutung. Daraus folgt nicht, dass sie zu Recht erfolgt ist und die Abstimmung tatsächlich das festgestellte Ergebnis hatte. Dies im Streitfall zu klären, ist Aufgabe der Gerichte im Rah...