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Überblick zur neuen Rechtslage bei den steuerlichen Zinsen
Handlungsbedarf bei den Zinsbescheiden
Es ist nicht ohne Ironie, dass sich der Gesetzgeber erst am Ende der langjährigen Niedrigzinsphase nach einer Entscheidung des BVerfG gezwungen sah, die Zinsen für die steuerliche Vollverzinsung von 6 % p. a. auf 1,8 % p. a. zu senken. Immerhin hat der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG fristgerecht umgesetzt. Derzeit sieht sich die Finanzverwaltung aber technisch nicht in der Lage, den neuen Zinssatz schon anzuwenden. Immerhin gibt das BMF mit sehr umfassenden und regelmäßig aktualisierten Schreiben Unterstützung bei der Bewältigung der so entstandenen offenen Fragen. Der Beitrag skizziert die gegenwärtige rechtliche Situation, um anschließend die praxisrelevanten Fallkonstellationen mit Handlungsempfehlungen darzustellen.
I. Senkung des Zinssatzes der Vollverzinsung auf 0,15 % pro Monat
Für die Verzinsungszeiträume ab 2019 belaufen sich die Zinsen bei der Vollverzinsung gem. § 233a AO auf 0,15 % pro Monat (§ 238 Abs. 1a AO). Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 1,8 %, während bislang 0,5 % pro Monat bzw. 6 % p. a. zu zahlen waren. Der Gesetzgeber hat sich gem. § 238 Abs. 1c AO selbst verpflichtet, die Angemessenheit des Zinssatzes wenigste...