Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH als Arbeitslohn
Leitsatz
1. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt
noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus.
2. Im Streitfall lag eine Übertragung der Anteile im Rahmen der Unternehmensnachfolge vor, die den Fortbestand des Unternehmens
sichern sollte, bei der gesellschaftsrechtliche strategische Überlegungen im Vordergrund standen und die sich daher aufgrund
der gewählten Vertragsgestaltung aus objektiver Sicht nicht als Arbeitslohn darstellt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2023 S. 6 Nr. 13 DStRE 2023 S. 456 Nr. 8 ErbStB 2022 S. 336 Nr. 11 GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1 GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1 CAAAJ-22756
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.04.2022 - 3 K 161/21