Erschütterung des für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechenden Anscheinsbeweises
Leitsatz
1) Der Anscheinsbeweis der privaten Nutzung eines dienstlichen Fahrzeugs (PKW Ford Ranger) ist nicht alleine dadurch erschüttert,
dass dem Stpfl. ein weiteres Dienstfahrzeug (PKW BMW X3), für das die 1%-Regelung angewendet wird, für Privatfahrten zur Verfügung
steht.
2) Der Anscheinsbeweis ist indes dann erschüttert, wenn der Stpfl. glaubhaft darlegt, dass er und seine Familie den PKW Ford
Ranger bereits aufgrund dessen Größe nicht privat nutzen, der PKW Ford Ranger arbeitstäglich als Zugmaschine und als Fahrzeug
für Mitarbeiter im Einsatz ist, der Stpfl. die gewerbliche Tätigkeit nur neben einer in Vollzeit ausgeübten nichtselbständigen
Tätigkeit ausübt, für den Stpfl. und dessen Ehefrau für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kein PKW erforderlich
ist, die Werbefolie auf dem PKW nicht jederzeit entfernbar ist und das FA eine tatsächliche private Nutzung des PKW Ford Ranger
nicht belegen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2213 Nr. 39 DStR 2023 S. 6 Nr. 8 DStRE 2023 S. 403 Nr. 7 GStB 2022 S. 428 Nr. 12 GStB 2022 S. 429 Nr. 12 StB 2022 S. 356 Nr. 11 GAAAJ-22691
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