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BPatG Urteil v. - 4 Ni 23/21 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des u.a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 974 150, das auf die PCT-Anmeldung PCT/DE2007/000115 (veröffentlicht als WO 2007/082520) zurückgeht, am 18. Januar 2007 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2006 002 569 vom 18. Januar 2006 angemeldet und dessen Erteilung am 18. Juni 2014 veröffentlicht worden ist. Im Patentregister des Deutschen Patent- und Markenamts wird das Streitpatent mit der Bezeichnung “Scheibenbremse“ unter dem Aktenzeichen DE 50 2007 013 202 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2022:040722U4Ni23.21EP.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-22673

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 04.07.2022 - 4 Ni 23/21 (EP)

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