Behandlung von noch nicht als Mieteinahmen angesetzten Teilen von Baukostenzuschüssen bei Veräußerung des Gebäudes
Leitsatz
Versteuert ein Vermieter die von Mietern empfangenen sog. verlorenen Baukostenzuschüsse jährlich zu einem Teil entsprechend der Laufzeit der Mietverträge als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, so erhöhen sich beim Verkauf des Gebäudes, zu dessen Errichtung die Zuschüsse gezahlt worden sind, seine Mieteinkünfte um die bisher als Mieteinnahmen unberücksichtigten Zuschußteile nicht, soweit sie durch entsprechende Minderung des Kaufpreises und Übernahme der Verpflichtungen gegenüber den Mietern auf den Käufer übergegangen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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