NWB-EV Nr. 10 vom Seite 305

Estate Planning und Nachfolgeberatung

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Das Thema Vermögensnachfolge betrifft bekanntlich sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte des Vermögensübergangs. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung geht es oftmals jedoch auch um wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen beim Erblasser bzw. Schenker, seinen Erben sowie auch der nachfolgenden zweiten Generation. Estate Planning eignet sich dabei wie kaum ein anderes Thema zur Stärkung einer Mandantenbindung – und das im besten Fall über Generationen. Denn Estate Planning bietet die Chance einer generationsübergreifenden Beratung und eröffnet Wettbewerbschancen, um sich erfolgreich zu positionieren.

Die Wechselwirkungen und Zusammenhänge in der Nachfolgeberatung sind sehr vielschichtig, was eine isolierte Themenbetrachtung häufig unmöglich macht. Neben der Aufstellung einer Vermögensbilanz für den Status quo sind auch diverse Unterlagen, wie bestehende Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtserklärungen etc., zur Beschreibung der Ausgangsposition und insbesondere zur Konkretisierung entsprechender Zielvorstellungen heranzuziehen.

Gerade bei vermögenden Mandanten bietet sich daher oft eine Zusammenarbeit der rechtlichen und steuerlichen Berater mit Vermögensplanern an. Die Erfahrungen zeigen, dass bei gemeinsamen Strategiegesprächen Mehrwerte für alle Beteiligten erzeugt werden. Wichtig zu wissen ist dabei für Mandanten, dass beim Estate Planning keine Produktempfehlung sowie kein Produktverkauf stattfinden, da im Rahmen der Beratung „nur“ Optionen und Lösungen angeboten werden.

Als ganz praktischen Tipp für einen gelungenen Auftakt zu einer Zusammenarbeit nennt Maximilian Kleyboldt gemeinsame Veranstaltungsformate: Wenn Kanzleien mit Estate Plannern eine Kundenveranstaltung durchführen und beide ihre Mandanten einladen, kann eine Win-Win-Situation entstehen.

Ich bin neugierig: Arbeiten Sie bereits mit Finanzplanern oder Estate Plannern zusammen oder haben Sie dies in naher Zukunft vor? Wie sind Ihre Erfahrungen in der Zusammenarbeit? Ich würde mich freuen, wenn Sie uns hierzu unter nwb-ev-redaktion@nwb.de schreiben.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 10/2022 Seite 305
NWB TAAAJ-22626